Durchschnittsteuersatz
Zeigt, wie hoch die Einkommensteuer im Verhältnis zum gesamten zu versteuernden Einkommen ist.
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SFC Steueranalyse Altersvorsorge
Seit dem Alterseinkünftegesetz können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente steuerlich berücksichtigt werden. Genau diese Steuerentlastung kann der Startpunkt für eine ETF-basierte Zusatzrente sein – nicht aus neuem Konsumverzicht, sondern aus bereits vorhandener steuerlicher Liquidität.
„0-Euro-Rente“ meint: rechnerische Finanzierung aus Steuerentlastungen. Keine Steuerberatung, keine Garantie. Die endgültige Prüfung erfolgt durch Ihren Steuerberater.
Warum seit 2005?
Seit 2005 gilt Schritt für Schritt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge zur Basisversorgung können in der Ansparphase steuerlich berücksichtigt werden, spätere Renten werden dafür im Ruhestand besteuert.
Dadurch entsteht heute eine steuerliche Entlastung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und – zusätzlich – aus einer Basisrente. Diese Entlastung wird häufig nicht bewusst für Vermögensaufbau genutzt. Genau hier setzt unsere SFC Steueranalyse an.
Zeigt, wie hoch die Einkommensteuer im Verhältnis zum gesamten zu versteuernden Einkommen ist.
Zeigt, mit welchem Satz ein zusätzlicher steuerlich abzugsfähiger Euro wirken kann. Für die Basisrente ist dieser Wert besonders wichtig.
Die mögliche Entlastung aus GRV- und Basisrentenbeiträgen kann gezielt für Altersvorsorge und ETF-Vermögensaufbau eingesetzt werden.
Schnellcheck
Geben Sie Ihr monatliches Bruttoeinkommen, Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Versicherungsart ein. Die Berechnung ist eine vereinfachte Orientierung aus Bruttowerten. Für die endgültige Berechnung nutzen Sie bitte den BMF-Steuerrechner und Ihren Steuerberater.
Bundesministerium der Finanzen
Mit dem offiziellen Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen können Sie den Durchschnitts- und Grenzsteuersatz als Orientierung ermitteln. Die endgültige Einkommensteuer wird durch das Finanzamt festgesetzt.
BMF-Steuerrechner öffnen
Steuerentlastung gezielt reinvestieren
Tragen Sie Ihren Grenzsteuersatz und Ihren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Daraus wird sichtbar, welcher Monatsbeitrag rechnerisch aus der Steuerentlastung entstehen kann.
Beispielprojektion
Das folgende Beispiel zeigt die Logik der SFC Steueranalyse. Steuerklasse II ist steuerlich grundsätzlich für Alleinerziehende gedacht; verheiratete Kunden nutzen regelmäßig III/V oder IV/IV. Deshalb prüfen wir Ihre echte Situation immer mit dem BMF-Rechner und Ihrem Steuerberater.
Bei 100.000 € Bruttogehalt liegt der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung wegen der Beitragsbemessungsgrenze modellhaft bei rund 8.984 € pro Jahr.
Über 30 Jahre entspricht das – ohne künftige Beitrags- und Gehaltsänderungen – rund 269.500 €.
Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich aus 8.984 € GRV-Arbeitnehmeranteil eine rechnerische Steuerwirkung von rund 3.773 € pro Jahr.
Das wären rund 314 € monatlich, die als Beitrag für eine ETF-basierte Basisrente geprüft werden könnten.
Wird diese jährliche Steuerwirkung 30 Jahre lang modellhaft in eine 100 % ETF-orientierte Basisrente investiert, ergibt sich bei 9 % angenommener Wertentwicklung ein rechnerischer Modellwert von rund 514.000 €.
Zusätzliche Steuerentlastungen aus der Basisrente können separat für ein Depot oder den Vermögensaufbau der Kinder genutzt werden.
Die Steuerwirkung der Basisrente muss nicht im Konsum verschwinden. Sie kann bewusst als weiterer Baustein genutzt werden:
Steuerberater-Vorlage
Jede steuerliche Berechnung muss durch den Steuerberater oder die Steuerkanzlei geprüft werden. Unsere Analyse dient als strukturierte Vorlage: Welche Beiträge bestehen bereits in der 1. Schicht? Wie hoch ist der Grenzsteuersatz? Welcher Basisrentenbeitrag passt zur persönlichen Situation?
Gerade Steuerberater und Steuerkanzleien sollten die Absicherung und steuerliche Wirkung der 1. Schicht – gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk und Basisrente – bei Gutverdienern, Selbstständigen und Geschäftsführern zumindest aktiv ansprechen.
Weltweit gestreute Aktienanlage
Der MSCI World wird häufig als Orientierung für breit gestreute Aktienanlagen in Industrieländern verwendet. Er bildet große und mittlere Unternehmen aus entwickelten Märkten ab. Die historische Entwicklung zeigt starke Schwankungen – aber auch, warum lange Anlagezeiträume und regelmäßige Beiträge wichtig sind.
Die Werte sind keine Prognose. Eine ETF-basierte Basisrente ist langfristig ausgerichtet und kann zwischenzeitlich deutlich schwanken.
Beispiel Direktversicherung oder Basisrente
Beispielhafte Betrachtung bei 150.000 € Bruttogehalt. Die tatsächlichen Effekte hängen von Arbeitsvertrag, Tarif, Steuerklasse, Sozialversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen und Steuerbescheid ab.
Ihre Beratungs- und Abschlussstrecke
Die Beratung ist bewusst als nachvollziehbarer Prozess aufgebaut. Sie verstehen zuerst Ihre steuerliche Situation – erst danach wird über Beitrag, Tarif und Antrag entschieden.
PKV-Beitragsrückerstattung, Steuerbescheid oder bestehender ETF-Sparplan werden als Einstieg genutzt.
Mit dem BMF-Steuerrechner werden Durchschnitts- und Grenzsteuersatz als Orientierung berechnet.
Die steuerliche Wirkung der gesetzlichen Rentenversicherung wird anhand Ihrer Werte sichtbar gemacht.
Der mögliche Beitrag in eine ETF-basierte Basisrente wird inklusive Steuerentlastung und Nettoaufwand dargestellt.
Die Analyse dient als Vorlage für Ihren Steuerberater und zur fachlichen Prüfung Ihrer persönlichen Situation.
Nach Freigabe werden Steuer-ID, Ausweiskopie, Bankverbindung und monatlicher Investitionsbetrag benötigt.
Sie sollen erkennen, ob Ihre Steuererstattung, PKV-Rückerstattung oder zusätzliche Sparbeiträge besser konsumiert oder langfristig steuerlich gefördert investiert werden können.
Typische Rückmeldungen aus Beratungsgesprächen
Viele Kunden kennen ETFs, aber nicht die Verbindung aus Grenzsteuersatz, GRV-Beiträgen und Basisrente.
Genau hier entsteht die Frage, ob ein Teil des langfristigen Vermögensaufbaus steuerlich gefördert erfolgen sollte.
Das ist ausdrücklich gewünscht: Die SFC Analyse ist als Vorlage für die steuerliche Prüfung aufgebaut.
Hinweis: Dies sind sinngemäße, anonymisierte Rückmeldungen aus Beratungssituationen und keine überprüften Einzelbewertungen.
Für Firmenkunden
Für Betriebe im Handwerk und Einzelhandel entwickeln wir auf Wunsch besondere Beratungspakete: Unternehmeranalyse, Gesellschafter-/Geschäftsführer-Strategie, Mitarbeiterbindung, bKV/bAV-Einordnung und steuerorientierte Altersvorsorge für Inhaber und Führungskräfte.
Ob besondere Konditionen möglich sind, prüfen wir individuell nach Betrieb, Zielgruppe, Anzahl der Mitarbeiter und gewünschtem Beratungskonzept.
Für eine konkrete Antragstellung benötigen wir in der Regel Ihre Steuer-ID, eine Kopie des Personalausweises, Ihre Bankverbindung und den gewünschten monatlichen Investitionsbetrag.
Für die steuerliche Einordnung empfehlen wir zusätzlich den letzten Einkommensteuerbescheid und die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Kostenfreie Erstprüfung anfragen
Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein. Wir melden uns zur Terminabstimmung und bereiten die Analyse Ihrer möglichen Steuerentlastung aus GRV-Beitrag, Basisrente und ETF-orientierter Altersvorsorge vor.
Die Analyse ersetzt keine Steuerberatung. Steuerliche Werte werden durch Ihren Steuerberater geprüft.
Nächster Schritt
Scannen Sie den QR-Code oder nutzen Sie den Terminlink. Wir prüfen gemeinsam, ob Ihre PKV-Rückerstattung, Ihre GRV-Steuerentlastung oder zusätzliche Sparbeiträge für eine ETF-basierte Basisrente sinnvoll eingesetzt werden können.
Zur Terminseite
Jegliche steuerliche Berechnung muss durch Ihren Steuerberater geprüft werden. Diese Analyse dient als strukturierte Vorbereitung und Gesprächsvorlage für die steuerliche Prüfung. Die dargestellten Werte sind modellhafte Orientierungen und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Die Berechnung des BMF-Steuerrechners erfolgt nach Angaben des BMF zur Einkommensteuer auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens und ersetzt nicht die individuelle Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.