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SFC Steueranalyse Altersvorsorge

Haben Sie Ihre staatlich subventionierte „0-Euro-Rente“ bereits beantragt?

Seit dem Alterseinkünftegesetz können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente steuerlich berücksichtigt werden. Genau diese Steuerentlastung kann der Startpunkt für eine ETF-basierte Zusatzrente sein – nicht aus neuem Konsumverzicht, sondern aus bereits vorhandener steuerlicher Liquidität.

„0-Euro-Rente“ meint: rechnerische Finanzierung aus Steuerentlastungen. Keine Steuerberatung, keine Garantie. Die endgültige Prüfung erfolgt durch Ihren Steuerberater.

Warum seit 2005?

Das Alterseinkünftegesetz hat aus Altersvorsorge einen Steuerhebel gemacht.

Seit 2005 gilt Schritt für Schritt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge zur Basisversorgung können in der Ansparphase steuerlich berücksichtigt werden, spätere Renten werden dafür im Ruhestand besteuert.

Dadurch entsteht heute eine steuerliche Entlastung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und – zusätzlich – aus einer Basisrente. Diese Entlastung wird häufig nicht bewusst für Vermögensaufbau genutzt. Genau hier setzt unsere SFC Steueranalyse an.

Die Idee der „0-Euro-Rente“

  1. Sie zahlen ohnehin in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
  2. Diese Beiträge können eine Steuerentlastung auslösen.
  3. Die Steuerentlastung wird als Beitrag in eine ETF-basierte Basisrente gelenkt.
  4. Die Basisrente kann wiederum steuerlich wirken – daraus kann weiteres freies Kapital für Depot, Kinder oder Liquiditätsaufbau entstehen.

Durchschnittsteuersatz

Zeigt, wie hoch die Einkommensteuer im Verhältnis zum gesamten zu versteuernden Einkommen ist.

Grenzsteuersatz

Zeigt, mit welchem Satz ein zusätzlicher steuerlich abzugsfähiger Euro wirken kann. Für die Basisrente ist dieser Wert besonders wichtig.

Steuererstattung

Die mögliche Entlastung aus GRV- und Basisrentenbeiträgen kann gezielt für Altersvorsorge und ETF-Vermögensaufbau eingesetzt werden.

Schnellcheck

Ermitteln Sie Ihren ungefähren Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

Geben Sie Ihr monatliches Bruttoeinkommen, Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Versicherungsart ein. Die Berechnung ist eine vereinfachte Orientierung aus Bruttowerten. Für die endgültige Berechnung nutzen Sie bitte den BMF-Steuerrechner und Ihren Steuerberater.

Ihre Daten

Partner/in

geschätztes zu versteuerndes Einkommen 0 €
geschätzter Grenzsteuersatz 0 %
geschätzter Durchschnittsteuersatz 0 %
Arbeitnehmeranteil GRV pro Jahr 0 €
mögliche Steuerwirkung aus GRV-Beitrag 0 €
Wichtiger Hinweis: Steuerklassen beeinflussen den laufenden Lohnsteuerabzug. Die endgültige Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen, Familienstand und Steuerbescheid. Diese Website ersetzt keine Steuerberatung.

Bundesministerium der Finanzen

Ermitteln Sie Ihren persönlichen Steuersatz.

Mit dem offiziellen Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen können Sie den Durchschnitts- und Grenzsteuersatz als Orientierung ermitteln. Die endgültige Einkommensteuer wird durch das Finanzamt festgesetzt.

BMF-Steuerrechner öffnen
QR-Code zum BMF-Steuerrechner

Steuerentlastung gezielt reinvestieren

Was passiert, wenn Sie Ihre GRV-Steuerwirkung in eine Basisrente lenken?

Tragen Sie Ihren Grenzsteuersatz und Ihren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Daraus wird sichtbar, welcher Monatsbeitrag rechnerisch aus der Steuerentlastung entstehen kann.

Steuerentlastung aus GRV-Beitrag 0 €
Möglicher Monatsbeitrag aus GRV-Entlastung 0 €
Steuerentlastung Basisrente 0 €
Rechnerischer Nettoaufwand Basisrente 0 €
Modellwert Basisrente bei gewählter Laufzeit 0 €

Beispielprojektion

100.000 € Gehalt, 2 Kinder und noch 30 Jahre bis zum Ruhestand.

Das folgende Beispiel zeigt die Logik der SFC Steueranalyse. Steuerklasse II ist steuerlich grundsätzlich für Alleinerziehende gedacht; verheiratete Kunden nutzen regelmäßig III/V oder IV/IV. Deshalb prüfen wir Ihre echte Situation immer mit dem BMF-Rechner und Ihrem Steuerberater.

1. Einzahlung in die GRV

Bei 100.000 € Bruttogehalt liegt der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung wegen der Beitragsbemessungsgrenze modellhaft bei rund 8.984 € pro Jahr.

Über 30 Jahre entspricht das – ohne künftige Beitrags- und Gehaltsänderungen – rund 269.500 €.

2. Steuerwirkung

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich aus 8.984 € GRV-Arbeitnehmeranteil eine rechnerische Steuerwirkung von rund 3.773 € pro Jahr.

Das wären rund 314 € monatlich, die als Beitrag für eine ETF-basierte Basisrente geprüft werden könnten.

3. ETF-Basisrente

Wird diese jährliche Steuerwirkung 30 Jahre lang modellhaft in eine 100 % ETF-orientierte Basisrente investiert, ergibt sich bei 9 % angenommener Wertentwicklung ein rechnerischer Modellwert von rund 514.000 €.

Zusätzliche Steuerentlastungen aus der Basisrente können separat für ein Depot oder den Vermögensaufbau der Kinder genutzt werden.

Modellrechnung: 9 % sind eine chancenorientierte Annahme und keine Garantie. Kosten, Steuern, Vertragsbedingungen, Rentenfaktor, Marktentwicklung und Ihre persönliche steuerliche Situation verändern das Ergebnis.

Aus Steuerentlastung wird zusätzliches Kapital.

Die Steuerwirkung der Basisrente muss nicht im Konsum verschwinden. Sie kann bewusst als weiterer Baustein genutzt werden:

  • freier ETF-Sparplan als flexible Reserve,
  • Vermögensaufbau für Kinder,
  • Rücklage für Ausbildung, Studium oder Immobilienkapital,
  • zusätzliche Liquidität für Selbstständige und Unternehmer.

Steuerberater-Vorlage

Erst rechnen, dann beantragen.

Jede steuerliche Berechnung muss durch den Steuerberater oder die Steuerkanzlei geprüft werden. Unsere Analyse dient als strukturierte Vorlage: Welche Beiträge bestehen bereits in der 1. Schicht? Wie hoch ist der Grenzsteuersatz? Welcher Basisrentenbeitrag passt zur persönlichen Situation?

Gerade Steuerberater und Steuerkanzleien sollten die Absicherung und steuerliche Wirkung der 1. Schicht – gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk und Basisrente – bei Gutverdienern, Selbstständigen und Geschäftsführern zumindest aktiv ansprechen.

Weltweit gestreute Aktienanlage

Warum eine ETF-basierte Basisrente langfristig interessant sein kann.

Der MSCI World wird häufig als Orientierung für breit gestreute Aktienanlagen in Industrieländern verwendet. Er bildet große und mittlere Unternehmen aus entwickelten Märkten ab. Die historische Entwicklung zeigt starke Schwankungen – aber auch, warum lange Anlagezeiträume und regelmäßige Beiträge wichtig sind.

Historische Einordnung

ca. 23Industrieländer
ca. 1.300Unternehmen
seit 1969Indexhistorie

Die Werte sind keine Prognose. Eine ETF-basierte Basisrente ist langfristig ausgerichtet und kann zwischenzeitlich deutlich schwanken.

MSCI World historische Jahresrenditen 2015 bis 2025
Wichtig: Historische Wertentwicklungen sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Die tatsächliche Wertentwicklung hängt von Fonds-/ETF-Auswahl, Kosten, Vertragslaufzeit, Besteuerung und Marktentwicklung ab.

Beispiel Direktversicherung oder Basisrente

500 € monatlich: Entgeltumwandlung oder ETF-basierte Basisrente?

Beispielhafte Betrachtung bei 150.000 € Bruttogehalt. Die tatsächlichen Effekte hängen von Arbeitsvertrag, Tarif, Steuerklasse, Sozialversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen und Steuerbescheid ab.

Jahresbeitrag 0 €
Entlastung Direktversicherung 0 €
Entlastung Basisrente 0 €
Mehrentlastung Basisrente im Beispiel 0 €
Wichtige Einordnung: Beitragsgarantien und sicherheitsorientierte Tarifmechanismen können die langfristigen Renditechancen einer betrieblichen Altersversorgung begrenzen. Das bedeutet nicht, dass grundsätzlich kein Gewinn möglich ist. Die konkrete Bewertung muss anhand des jeweiligen Tarifes und der persönlichen Situation erfolgen.

Ihre Beratungs- und Abschlussstrecke

Vom Steuerbescheid zur konkreten ETF-Basisrente.

Die Beratung ist bewusst als nachvollziehbarer Prozess aufgebaut. Sie verstehen zuerst Ihre steuerliche Situation – erst danach wird über Beitrag, Tarif und Antrag entschieden.

1

Anlass nutzen

PKV-Beitragsrückerstattung, Steuerbescheid oder bestehender ETF-Sparplan werden als Einstieg genutzt.

2

Steuersatz ermitteln

Mit dem BMF-Steuerrechner werden Durchschnitts- und Grenzsteuersatz als Orientierung berechnet.

3

GRV-Entlastung prüfen

Die steuerliche Wirkung der gesetzlichen Rentenversicherung wird anhand Ihrer Werte sichtbar gemacht.

4

Basisrente berechnen

Der mögliche Beitrag in eine ETF-basierte Basisrente wird inklusive Steuerentlastung und Nettoaufwand dargestellt.

5

Steuerberater einbinden

Die Analyse dient als Vorlage für Ihren Steuerberater und zur fachlichen Prüfung Ihrer persönlichen Situation.

6

Antrag vorbereiten

Nach Freigabe werden Steuer-ID, Ausweiskopie, Bankverbindung und monatlicher Investitionsbetrag benötigt.

Unser Ziel: keine Produktpräsentation, sondern eine klare Entscheidungsvorlage.

Sie sollen erkennen, ob Ihre Steuererstattung, PKV-Rückerstattung oder zusätzliche Sparbeiträge besser konsumiert oder langfristig steuerlich gefördert investiert werden können.

Typische Rückmeldungen aus Beratungsgesprächen

Viele Kunden verstehen erst im Gespräch, dass nicht der ETF das Thema ist – sondern der Steuerhebel.

„Das hat mir noch niemand so erklärt.“

Viele Kunden kennen ETFs, aber nicht die Verbindung aus Grenzsteuersatz, GRV-Beiträgen und Basisrente.

„Ich investiere schon – aber aus versteuertem Geld.“

Genau hier entsteht die Frage, ob ein Teil des langfristigen Vermögensaufbaus steuerlich gefördert erfolgen sollte.

„Das möchte ich mit meinem Steuerberater prüfen.“

Das ist ausdrücklich gewünscht: Die SFC Analyse ist als Vorlage für die steuerliche Prüfung aufgebaut.

Hinweis: Dies sind sinngemäße, anonymisierte Rückmeldungen aus Beratungssituationen und keine überprüften Einzelbewertungen.

Für Firmenkunden

Besondere Betreuung für Handwerk und Einzelhandel.

Für Betriebe im Handwerk und Einzelhandel entwickeln wir auf Wunsch besondere Beratungspakete: Unternehmeranalyse, Gesellschafter-/Geschäftsführer-Strategie, Mitarbeiterbindung, bKV/bAV-Einordnung und steuerorientierte Altersvorsorge für Inhaber und Führungskräfte.

Ob besondere Konditionen möglich sind, prüfen wir individuell nach Betrieb, Zielgruppe, Anzahl der Mitarbeiter und gewünschtem Beratungskonzept.

Ihre Vorteile als Betrieb

  • klare Beratungsstrecke für Inhaber und Mitarbeiter,
  • Terminierung, Vor-Ort-Beratung und digitale Landingpage,
  • Vorbereitung für Steuerberater und Lohnbüro,
  • verständliche Unterlagen statt Produktverkauf.

Warum die Beantragung über SFC?

  • Strukturierte Analyse von Steuerbescheid, Grenzsteuersatz und GRV-Beitrag
  • Abstimmungsvorlage für Ihren Steuerberater
  • Vergleich verschiedener Beitragsvarianten und Szenarien
  • Begleitung bei Antragstellung und jährlicher Überprüfung
  • Beratung zur Kombination aus Basisrente und freiem ETF-Depot

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine konkrete Antragstellung benötigen wir in der Regel Ihre Steuer-ID, eine Kopie des Personalausweises, Ihre Bankverbindung und den gewünschten monatlichen Investitionsbetrag.

Für die steuerliche Einordnung empfehlen wir zusätzlich den letzten Einkommensteuerbescheid und die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Kostenfreie Erstprüfung anfragen

Fordern Sie Ihre persönliche SFC Steueranalyse an.

Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein. Wir melden uns zur Terminabstimmung und bereiten die Analyse Ihrer möglichen Steuerentlastung aus GRV-Beitrag, Basisrente und ETF-orientierter Altersvorsorge vor.

Was passiert nach Ihrer Anfrage?

  1. Wir melden uns telefonisch oder per E-Mail.
  2. Wir klären, ob GRV-Beiträge, PKV-Rückerstattung oder bestehende Sparbeiträge relevant sind.
  3. Sie erhalten eine strukturierte Vorbereitung für die steuerliche Prüfung.
  4. Auf Wunsch bereiten wir die Antragstellung vor.

Die Analyse ersetzt keine Steuerberatung. Steuerliche Werte werden durch Ihren Steuerberater geprüft.

Nächster Schritt

Vereinbaren Sie Ihre persönliche Steueranalyse.

Scannen Sie den QR-Code oder nutzen Sie den Terminlink. Wir prüfen gemeinsam, ob Ihre PKV-Rückerstattung, Ihre GRV-Steuerentlastung oder zusätzliche Sparbeiträge für eine ETF-basierte Basisrente sinnvoll eingesetzt werden können.

Zur Terminseite
QR-Code zur Terminvereinbarung
Team der SFC Stuttgart Finanz GmbH

Hinweise zur steuerlichen Prüfung

Jegliche steuerliche Berechnung muss durch Ihren Steuerberater geprüft werden. Diese Analyse dient als strukturierte Vorbereitung und Gesprächsvorlage für die steuerliche Prüfung. Die dargestellten Werte sind modellhafte Orientierungen und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Die Berechnung des BMF-Steuerrechners erfolgt nach Angaben des BMF zur Einkommensteuer auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens und ersetzt nicht die individuelle Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.